1. Präambel:
Die Eltern oder volljährige Schüler schließen mit den Nachhilfeschulen Bühl-Vimbuch einen Vertrag auf unbestimmte Zeit ab. Der Unterricht findet in der Regel in fachhomogenen Gruppen mit 2 bis 4 Schülern statt.

2. Monatliche Tarife für Gruppenunterricht:
Teilnahme pro Woche 2 Schulstunden. Eine Schulstunde entspricht 45 Minuten. Bei Abrechnung von Gruppenunterricht berechnen wir 89,00€ im Monat (für 8 Schulstunden). Eine Reduzierung bzw. eine Aufstockung des Unterrichts ist zum Monatswechsel möglich. Die Gebühr ändert sich entsprechend.

3. Tarife für Einzelunterricht pro Nachhilfestunde:
Dauer der Stunde 45 Minuten (1 Schulstunde)
1. -13. Klasse € 25,00 €
Einzelunterricht, der nicht mindestens 12 Stunden vor dem Termin abgesagt wird, müssen wir leider in Rechnung stellen.

4. Kündigungsfristen:
Im ersten Monat haben Eltern und die Nachhilfeschulen Bühl-Vimbuch und Oberkirch ein Sonderkündigungsrecht, das den Vertrag mit sofortiger Wirkung löst. Nach dem ersten Monat gilt eine 2-wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen.

5. Ferienregelung / Feiertage:
In den Weihnachtsferien, am Rosenmontag, am Fastnachtsdienstag und an den gesetzlichen Feiertagen ist die Schule geschlossen, sonst findet immer Unterricht, Ausnahme ein Teil der Sommerferien, statt. In den Ferien behält sich die Schulleitung vor, Stunden zu verlegen. Fällt der Unterricht in einer Woche auf einen Feiertag, so kann dieser nach Rücksprache mit der Schulleitung auf einen anderen Tag verlegt werden. In allen Ferien, Ausnahme im Hauptmonat der Sommerferien, fallen die vollen Schulgebühren an, gleich ob der Schüler am Unterricht teilnimmt oder nicht.

6. Zahlungsbedingungen:
Die Abbuchung erfolgt monatlich im Voraus. Bei Barzahlern ist der Beitrag auch bis zum 3. Werktag im Voraus fällig. Die Unterschrift gilt gleichzeitig in Vollmacht und im Namen des anderen Ehepartners. Bei Beginn des Vertrages zum 15. des Monats wird der Betrag zum 12. des  Monats fällig.

7. Fehlstunden und zusätzliche Stunden:
Kommt Ihr Kind nicht zum Unterricht, ist damit keine Minderung der Schulgebühr verbunden, gleich ob eine Entschuldigung vorliegt oder nicht.
Rechtzeitig entschuldigte Schulstunden sollten nach Rücksprache innerhalb der nächsten 5 Wochen nachgeholt werden. Zusatzstunden, z. B. vor Klassenarbeiten, werden als Gutstunden für eventuelles entschuldigtes Fehlen, verwendet.

8. Sprach- und Computerkurse
Bei Sprach- und Computerkursen gelten die ausgeschriebenen Preise der Preisliste. Die Beiträge sind nach dem ersten Termin zu zahlen. Ausnahme beim Haustürservice im Bereich Computer. Hier werden die Kosten nach Rechnungsstellung fällig.

9. Fehlstunden bei Sprach-Computerkursen
Bei Fernbleiben vom Kurs ist eine Erstattung oder Minderung der Kursgebühr nicht möglich. Nach Rücksprache können jedoch Kursstunden der gesamten Gruppe verschoben werden.

Copyright 2024 © nachhilfeschule-online.de Webdesign by dh-creative-webdesign.de